Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Im Rahmen des Beratungsmandates steht der Auftragnehmer und/oder ausgewählte Personen für telefonische Beratungen nach dem Zeitplan des Auftragnehmers/ Beraters zur Verfügung. Damit können kurzfristig auftretende Fragen auch zwischen den jeweiligen Terminen geklärt werden. Der zeitliche Aufwand wird als Vorbereitungszeit abgerechnet.

2. Die jeweils angesetzten Arbeitstage vor Ort und im Innendienst basieren auf Erfahrungswerten aus ähnlichen Projekten. Bitte rechnen Sie mit 10% Varianz nach oben oder unten, die sich aus unvorhersehbaren Projektentwicklungen ergeben können.

3. Der Auftraggeber wird permanent, während und nach jedem Termin in den Projektverlauf einbezogen und über den Entwicklungsstand informiert. Damit ist gewährleistet, dass bei Abweichungen zielgerichtet entgegen gewirkt werden kann.

4. Voraussetzungen für den Projekterfolg sind, dass alle Mitarbeiter der Abteilung F&B an den Workshops teilnehmen und die vom Auftragnehmer vorgestellten und gemeinsam erarbeiteten Organisations-Instrumente (Arbeitsbeschreibungen, Checklisten, Kalkulationen und aufbereitete Vorlagen und Beispiele) von den Führungskräften und Mitarbeitern aufgegriffen und selbständig weitergeführt werden. Nur damit kann sichergestellt werden, dass die Maßnahme langfristig erfolgreich ist und von den Mitarbeitern eigenständig mit Leben gefüllt wird.

5. Um die Kommunikation zwischen Ihrem Haus und dem Berater aufrecht zu erhalten, ist es erforderlich eine verantwortliche Person als Projektkoordinator zu benennen.

6. Projektverzögerungen, die durch mangelnde Umsetzung und/oder Personalwechsel oder die Direktion verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Der Auftraggeber sichert seine persönliche Unterstützung zu, da der Projekterfolg maßgeblich von der uneingeschränkten Unterstützung durch die Direktion abhängt.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zugänglichen internen Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Bei nicht einhalten der Zahlungsvereinbarung 15. des Monats, wird die Beratung ausgesetzt.

10. Kurzfristige Terminabsagen innerhalb von 3 - 5 Tagen werden nicht nachgeholt. Ausnahme sind nachvollziehbare
Krankheitsausfälle.

11. Bei Beratungsaufträgen und Inhousetrainings wird eine schriftliche Vereinbarung der Zusammenarbeit
erstellt und von beiden Parteien bestätigt. Ausnahme können gebuchte Inhouse und Beratungstermine
über unsere Onlinesysteme sein. Hier gelten die AGB des jeweiligen Systemanbieters.